Allgmeine
Regeln
Eine
Sektion ist ein Geländeabschnitt, der durch Anfangs-
und Endtore, und als seitliche Begrenzung durch die gedachte
Linie (muß keine Gerade sein) der Streckenführung
zwischen der Toren begrenzt ist. Mindestens 1 Rad des Fahrzeuges
muß sich innerhalb der Sektion befinden.
Die
Sektionen sind vom A-Schild bis zum E-Schild möglichst
in einem Zug ohne Verlassen der seitlich begrenzten Fahrfläche
zu durchfahren.
In der ersten Sektion startet der Geländewagen mit
der niedersten Startnummer zuerst, dann folgt die nächste
Startnummer. In der nächsten Sektion startet das Fahrzeug
mit der zweitniedrigsten zuerst, usw... Der vorderste Punkt
des Fahrzeuges muß beim Start auf der gedachten Linie
des
A-Schildes stehen. Der Start hat aus dem Stillstand zu erfolgen.
Die Sektion gilt als bewältigt, wenn das ganze Fahrzeug
die gedachte Linie des E-Schildes überquert hat. Als
Hindernis gilt der Abschnitt zwischen zwei Toren
(das Hindernis gilt erst dann als bewältigt, wenn das
gesamte Fahrzeug die Torlinie passiert hat).
In der Sektion ist die Mitnahme eines Beifahrers erlaubt.
Die Besetzung der Fahrerposition durch den Fahrer muß
gegeben sein, wenn sich das Fahrzeug bewegt. Die Bewertung
erfolgt durch Gruppenleiter(in) und oder Fahrer(innen) der
Klasse. Unstimmigkeiten bei der Bewertung sind unverzüglich
(bevor das nächste Fahrzeug in die Sektion einfährt)
einem Mitglied der Jury zur Kenntnis zu bringen.
Bei
allen Tiroler Meisterschaftsbewerben wird zwingend eine
Fahrzeugabnahme durchgeführt. Die Abnahmeplakette kostet
€ 5,- und ist dann für das ganze Jahr gültig.
Wird Bewerb ein nicht abgenommenes Fahrzeug
festgestellt, kann ein Wertungsausschluß für
die laufende Veranstaltung ausgesprochen werden. Bei Änderungen
am Fahrzeug ist eine neue Fahrzeugabnahme durchzuführen.
Das
Fahrzeugabnahmeprotokoll muß immer im fahrzeug mitgeführt
werden. Fahrzeuge der Klassen A,B,C,D,E und F müssen
optisch und techn. den Originalfahrzeugen entsprechen. Länge,
Breite, radstand und äüßere Form des fahrzeuges
darf nicht verändert werden. Stoßstangen, planennieten,
Planengestänge dürfen entfernt werden. Stabilisatoren
können ausgebaut/gehängt werden.
Fahrezuge
in den Serienklassen mit Kunststoffkarosse (Body) werden
bei der Abnhame eingestuft.
Die
Abtrennung zw, Motorraum und Fahrgastraum muß feuerfest
ausgeführt sein. Motorhaubenund Kotflügel (Flipfront)
sind aus aus kunststoff erlaubt, wenn die oroginalabmessungen
erhalten bleiben.
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