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OFFROAD VEREINIGUNG TIROL

Allgmeine Regeln

Eine Sektion ist ein Geländeabschnitt, der durch Anfangs- und Endtore, und als seitliche Begrenzung durch die gedachte Linie (muß keine Gerade sein) der Streckenführung zwischen der Toren begrenzt ist. Mindestens 1 Rad des Fahrzeuges muß sich innerhalb der Sektion befinden.

Die Sektionen sind vom A-Schild bis zum E-Schild möglichst in einem Zug ohne Verlassen der seitlich begrenzten Fahrfläche zu durchfahren.
In der ersten Sektion startet der Geländewagen mit der niedersten Startnummer zuerst, dann folgt die nächste Startnummer. In der nächsten Sektion startet das Fahrzeug mit der zweitniedrigsten zuerst, usw... Der vorderste Punkt des Fahrzeuges muß beim Start auf der gedachten Linie des
A-Schildes stehen. Der Start hat aus dem Stillstand zu erfolgen. Die Sektion gilt als bewältigt, wenn das ganze Fahrzeug die gedachte Linie des E-Schildes überquert hat. Als Hindernis gilt der Abschnitt zwischen zwei Toren
(das Hindernis gilt erst dann als bewältigt, wenn das gesamte Fahrzeug die Torlinie passiert hat).
In der Sektion ist die Mitnahme eines Beifahrers erlaubt. Die Besetzung der Fahrerposition durch den Fahrer muß gegeben sein, wenn sich das Fahrzeug bewegt. Die Bewertung erfolgt durch Gruppenleiter(in) und oder Fahrer(innen) der Klasse. Unstimmigkeiten bei der Bewertung sind unverzüglich (bevor das nächste Fahrzeug in die Sektion einfährt) einem Mitglied der Jury zur Kenntnis zu bringen.

Bei allen Tiroler Meisterschaftsbewerben wird zwingend eine Fahrzeugabnahme durchgeführt. Die Abnahmeplakette kostet € 5,- und ist dann für das ganze Jahr gültig.
Wird Bewerb ein nicht abgenommenes Fahrzeug
festgestellt, kann ein Wertungsausschluß für die laufende Veranstaltung ausgesprochen werden. Bei Änderungen am Fahrzeug ist eine neue Fahrzeugabnahme durchzuführen.

Das Fahrzeugabnahmeprotokoll muß immer im fahrzeug mitgeführt werden. Fahrzeuge der Klassen A,B,C,D,E und F müssen optisch und techn. den Originalfahrzeugen entsprechen. Länge, Breite, radstand und äüßere Form des fahrzeuges darf nicht verändert werden. Stoßstangen, planennieten, Planengestänge dürfen entfernt werden. Stabilisatoren können ausgebaut/gehängt werden.

Fahrezuge in den Serienklassen mit Kunststoffkarosse (Body) werden bei der Abnhame eingestuft.

Die Abtrennung zw, Motorraum und Fahrgastraum muß feuerfest ausgeführt sein. Motorhaubenund Kotflügel (Flipfront) sind aus aus kunststoff erlaubt, wenn die oroginalabmessungen erhalten bleiben.