Regelement
Jedes
Verändern der Trialstrecke (Umstecken, Hindernisse
ausräumen, etc.) ist ein Verstoß gegen die Regeln
und kann durch die jury mit Ausschluß bewertet werden.
Unstimmigkeiten bei der Bewertung sind unverzüglich
einem Mitglied
der Fahrleitung (Jury) zur kenntnis zu bringen.
Die Jury besteht 3 Personen, die bei der Fahrerbe-sprechung
bekanntgegebn werden.
Die
Jury setzt sich zusammen aus:
- einem
mitglied vom ORV komitee
- ein
mitglied des veranstalterclubs
- ein
fahrer
Kann
ein Fahrzeug aus technischen gründen nicht in eine
Sektion einfahren, so steht der Fahrzeug-besatzung eine
20min. Instandsetzungszeit pro Be-werb zu, Nach Ablauf
dieser Zeit gilt die Sektion als "Nicht Befahren".
Die Jury hat das Recht Fahrzeuge und/oder Fahrer vom Bewerb
zu verweisen. Ebenso kann die Jury Fahrzeuge die zu laut
sind oder in opt. schlechten Zustand sich befinden, ausschließen,
ohne das Startgeld erstatten zu müssen.
Jeder
Veranstalter hat das Recht mit Absprache der Jury Nennungen,
ohne ANgabe von gründen , zurückzuweisen, selbst
wenn eine schriftliche , mündliche oder pers. Einladung
vorliegt.
Bei
Protesten ist eine protestgebühr von €100,-
an den Veranstalter zu entrichten. Es gibt jedoch keine
Sammelproteste. Jeder Teilnehmer erklärt sich durch
die Abgabe seiner Nennung mit dem Regelemt vorbehaltlos
einverstanden.
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