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OFFROAD VEREINIGUNG TIROL

Regelement

Jedes Verändern der Trialstrecke (Umstecken, Hindernisse ausräumen, etc.) ist ein Verstoß gegen die Regeln und kann durch die jury mit Ausschluß bewertet werden. Unstimmigkeiten bei der Bewertung sind unverzüglich einem Mitglied
der Fahrleitung (Jury) zur kenntnis zu bringen.
Die Jury besteht 3 Personen, die bei der Fahrerbe-sprechung bekanntgegebn werden.

Die Jury setzt sich zusammen aus:

  • einem mitglied vom ORV komitee
  • ein mitglied des veranstalterclubs
  • ein fahrer

    Kann ein Fahrzeug aus technischen gründen nicht in eine Sektion einfahren, so steht der Fahrzeug-besatzung eine 20min. Instandsetzungszeit pro Be-werb zu, Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Sektion als "Nicht Befahren". Die Jury hat das Recht Fahrzeuge und/oder Fahrer vom Bewerb zu verweisen. Ebenso kann die Jury Fahrzeuge die zu laut sind oder in opt. schlechten Zustand sich befinden, ausschließen,
    ohne das Startgeld erstatten zu müssen.

    Jeder Veranstalter hat das Recht mit Absprache der Jury Nennungen, ohne ANgabe von gründen , zurückzuweisen, selbst wenn eine schriftliche , mündliche oder pers. Einladung vorliegt.

    Bei Protesten ist eine protestgebühr von €100,- an den Veranstalter zu entrichten. Es gibt jedoch keine Sammelproteste. Jeder Teilnehmer erklärt sich durch die Abgabe seiner Nennung mit dem Regelemt vorbehaltlos einverstanden.