MARYSTONETRIAL


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Regelement


1.Der MaryStoneTrial
2.Teilnehmer
3.Fahrer und Beifahrer
4.Mehrfachstart
5.Zulässige Fahrzeuge
6.Klasseneinteilung
7.Technische Bestimmungen
8.Bewertungsrichtlinien
9.Fahrregeln
10. Verstösse gegen die Regeln
11. Richtverfahren
12. Bepunktung in den Sektionen
13. Sektionen
14. Streckenabnahme
15. Punktevergabe
16. Verantwortlichkeit und Haftverzicht der Teilnehmer
17. Proteste
18. Nenngeld
19. Schiedsgericht
20. Rechtsweg
21.
Schlusswort

1.Der MaryStoneTrial

  • Bei Trials handelt es sich um Geschicklichkeits-prüfungen für allradgetriebene Fahrzeuge bis 3.5 t Gesamtgewicht auf einer abgesperrten Strecke. Es dürfen bei diesen Wettbewerben keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt werden.
  • Trials sind kurzwegige, geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit allradgetriebenen
    Fahrzeugen.
  • Der Teamleiter/Veranstalter zeigt an, wann das Fahrzeug durch offensichtliches Unvermögen des Fahrers oder unsportliches Verhalten des Teams die Sektion zu verlassen hat.

2.Teilnehmer OBEN

  • Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besitz eines gültigen Führerausweises für das im Wettbewerb gefahrene Fahrzeug.
  • Ausländische Teilnehmer sind inländischen gleichgestellt, daher an alle Bestimmungen Fahrausweis, Versicherung, Reglement, etc.) gebunden.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, dass sein Fahrzeug bis zur Fahrerbesprechung die technische Abnahme bestanden hat und der Fahrer im Besitze
    aller erforderlichen Papiere ist.

3.Fahrer und Beifahrer OBEN

  • Es ist während Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer auf dem Beifahrersitz erlaubt. Das Mindestalter des Beifahrers ist 12 Jahre (vollendet).
  • Während der Befahrung einer Sektion kann der Beifahrer verschiedene Bedienungen verrichten, jedoch keine Lenkarbeit. Der Fahrer und der Beifahrer können sich im Fahrzeug aktiv bewegen, sie dürfen sich am Fahrzeug abstützen, aber die Sitzfläche nicht verlassen.
    (Kein Geländekontakt)
  • Die Verwendung von mind. 2-Punkt Sicherheitsgurten wird für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben. 3-Punkt Systeme dürfen nicht auf 2-Punkt umfunktioniert
    werden.
    Die Gurtensysteme müssen korrekt getragen werden.
  • Ein Kopfschutz (Helm nach ECE Norm) ist für alle obligatorisch.

4.Mehrfachstart OBEN

  • Mit einem Fahrzeug können max. 2 Fahrer starten. Bei Doppelstartern können beide Personen pro Sektion im selben Fahrzeug die Funktion, einmal des Fahrers und einmal des Beifahrers übernehmen. Das Team muss jedoch am selben Lauf immer dasselbe und auf dem Fahrerblatt namentlich aufgeführt sein. Das Fahrzeug ist deutlich mit beiden Startnummern zu kennzeichnen.
    Dieses ist vortrittsberechtigt beim 2. Start. Bei der Anmeldung ist der Doppelstart anzuzeigen.

5.Zulässige Fahrzeuge OBEN

  • Zugelassen sind nur Geländewagen mit Allradantrieb. Quad und ATV sind verboten.
  • Zur Wertung und der Teilnahme sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die durch die Fahrzeugabnahme abgenommen worden sind.
  • Das Fahrzeug muss eingelöst und Haftpflicht versichert sein. Bei Fahrzeugen mit Händlerschild darf das letzte Vorführdatum nicht länger als 2 Jahre zurück liegen.

6.Klasseneinteilung OBEN

  • Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung ist nicht möglich.

7.Technische Bestimmungen OBEN

  • Verboten sind Wettbewerbs-, Noppen-, Stoppen-, Traktorreifen und Ketten. Die Lauffläche der Pneus muss abgedeckt sein.
  • Hardtop, Plane. Reserverad und Reserveradhalterung dürfen entfernt werden.
  • Jedes Fahrzeug muss eine Auspuffanlage haben, deren Phonzahl auf 82 dbA begrenzt ist. (Standmessung.)
  • Generell müssen offene Fahrzeuge einen Ueberrollbügel haben, der an mindestens 4 Punkten abgestützt und von ausreichender Festigkeit ist.Serienmässige Ueberrollbügel, Windschutzscheiben und Rahmen dürfen nicht entfernt oder abgeklappt werden. Ein nachgerüsteter Ueberrollbügel muss an vier Punkten fest an der Karosserie, oder am Rahmen in ausreichender Dimension befestigt sein.
  • Jede nicht ausdrücklich erlaubte Änderung ist verboten.

8.Bewertungsrichtlinien OBEN

  • Damit für die unterschiedlichen Fahrzeuge Chancengleichheit gwährleistet ist,
    wird folgende Einteilung festegelegt:
     - Kurze Fahrzeuge (Suzuk, Jeep CJ5 etc.)
     - Lange Fahrzeuge (Jeep CJ7, Landcruiser etc.)
     - fahrzeuge die nicht in die oben angeführten    kategorien fallen, werden in einer eigenen
       wertung geführt.

9.Fahrregeln OBEN

  • Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungsleitung, der Streckenposten und der Berechtigten zu halten.
    Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben werden.
    Das Befahren der abgesteckten Sektionen hat in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu erfolgen.
    (Start Tafel = Anfang, Ende Tafel = Ende.)
  • Türen etc. dürfen in der Sektion nicht geöffnet werden.
  • Die Torstangen und deren Markierungen dürfen nicht mit irgendwelchen Hilfsmitteln berührt oder zur Seite gedrückt werden.
  • Das Begrenzungsband darf mit den Händen berührt oder unterfahren, jedoch nicht verlassen werden.
  • Fremdhilfe jeder Art ist verboten und stellt einen Verstoss dar.

10. Verstösse gegen die Regeln OBEN

  • Ein Regelverstoss wird mit einer Verwarnung geahndet. Das Schiedsgericht entscheidet über die Schwere des Regelverstosses. Drei Verwarnungen führen zum Ausschluss vom MaryStoneTrial.

11. Richtverfahren OBEN

  • Tore
    Abstand der Tore:
    länge mind. 5 m - breite 2.5 m
    Abstand des Bandes:
    mind. 2.5 m von der gedachten Fahrlinie zwischen
    2 Toren
    Stangenhöhe: ca. 1.2 m
    Anzahl Tore: max. 10 Tore / Sektion

12. Bepunktung in den Sektionen OBEN

  • Die Vergabe von Strafpunkten wird von den Streckenposten vorgenommen. Unstimmigkeiten in der Bewertung müssen direkt zur Eintragungszeit im
    Beisein der Beteiligten geklärt werden. Spätere Reklamationen in Form eines Protestes gegen die Bewertung durch die Streckenposten sind nicht zulässig.
    Erläuterung der Punkte-Wertung
  • 3 Strafpunkte > Rückwärtsfahren
    Rückwärtsfahren liegt vor, wenn das Fahrzeug rückwärts rollt fährt oder rutscht. Wird das Rückwärtsfahren unterbrochen und dann wieder fortgesetzt, bedeutet dies ein zusätzliches Rückwärtsfahren. Fährt der Fahrer beim
    Rückwärtsfahren neben ein bereits durchfahrenes Tor, darf das Fahrzeug mit der Vorderkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen. Fährt der Fahrer
    beim Vorwärtsfahren neben ein Tor, darf das Fahrzeug mit der Hinterkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen.
  • 8 Strafpunkte > Indikator abwerfen
    Jede heruntergefallene Markierung bedeutet, dass die Torstange berührt wurde.
  • 16 Strafpunkte > Torstange um- oder überfahren
    Torstangen welche mit mind. 2 Punkten den Boden berühren werden ebenfalls als überfahren gewertet.
  • 50 Strafpunkte > Steckenbleiben
    (s. Art. 13.8) und/oder Band zerreissen (Band darf mit den Händen berührt oder unterfahren, jedoch nicht verlassen werden) und/oder Begrenzungspfosten
    umreissen, umfahren, überfahren und/oder Sektion irregulär verlassen, sowie Fremdhilfe von aussen und führen zur Beendigung der Sektion unter Bepunktung aller nicht durchfahrenen Tore.
  • 100 Strafpunkte > Nichtbefahren
    (Verweigerung) einer Sektion Die Anzahl der Vorwärtsversuche zwischen den Toren ist auf 3 begrenzt. Die Sektion gilt als beendet, wenn das ganze Fahrzeug die Ende Endtafel passiert hat.

13. Sektionen OBEN

  • Während des Fahrbetriebes müssen die Sektionen mit mind. 1 Feuerlöscher, 1 Sack Ölbindemittel und 1 Ölauffangbehälter ausgerüstet sein.

14. Streckenabnahme OBEN

  • Die Organisation muß am Vortag die Strecke abnehmen. Nur diese Leute haben das Recht, die Strecke abzunehmen und Änderungen vorzuschlagen oder selbst vorzunehmen, wenn die Strecke dem Reglement nicht entspricht.

15. Punktevergabe OBEN

  • Tagessieger einer Veranstaltung ist der Teilnehmer mit der geringsten Anzahl von Strafpunkten. Die Anzahl
    der Läufe wird jedes Jahr neu festgelegt.
    Die Ermittlung der Punkte ergibt sich wie folgt:
    Die Ergebnisse aller Teilnehmer werden bestimmt durch die Anzahl der Strafpunkte in den Sektionen. Diese Anzahl ist die Grundlage für die Errechnung des Tagessiegers und der Nächstplazierten.

16. Verantwortlichkeit und Haftverzicht der Teilnehmer
OBEN

  • Jeder Fahrer und Beifahrer erklärt durch seine Unterschrift unter seiner Nennung zugleich, dass er persönlich auf die Geltendmachung von zivilen
    Schadenersatzansprüchen aus Schaden und Unfällen bei und im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber anderen Fahrern, eigenen und fremden
    Beifahrern, Veranstaltern und deren Personal, sowie Behörden und solchen Personen, die Wege und/oder Gelände zur Verfügung über Personen- und Sach-versicherungen sowie Behörden, ferner nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,z.B. Trunkenheit-sfahrt, verzichtet. Jugendliche Beifahrer benötigen
    die schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten und auf dem Nennformular
    (bis 18 Jahre).

17. Proteste OBEN

  • 1 Zum Protest ist nur berechtigt, wer durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Reglements benachteiligt ist.
  • Proteste gegen Streckenpostenentscheidungen sind nicht möglich (Tatsachenentscheidungen).
    Proteste sind nur gegen Teilnehmer und deren Fahrzeuge zulässig, wenn beim Veranstalter unter Hinterlegung von €. 100.- in bar der Protest schriftlich und rechtzeitig einreicht wird.
    Rechtzeitig heisst:
    Spätestens bei Schliessung der letzten Sektion.
    Ein Protest ist unverzüglich bei Feststellung eines vermeintlichen Verstosses dem Veranstalter mitzuteilen. Dieser hat die Pflicht, den Protest unverzüglich entgegenzunehmen. Wird dem Protest stattgegeben, wird die zuvor entrichtete
    Gebühr von €. 100.- zurückbezahlt.

18. Nenngeld OBEN

  • Die Nennung hat auf dem, von der FSG vorgesehenen Formular zu erfolgen.
  • Das Nenngeld wird von der FSG festgelegt.
    Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur dann zurückbezahlt, wenn die Veranstaltung aus Verschulden des Veranstalters abgesagt werden muss.

19. Schiedsgericht OBEN

  • Das Schiedsgericht besteht aus 3 Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
    Aus 2 Personen der Organisation und einem teilnehmenden Fahrer. Die Zusammensetzung
    des Schiedsgerichts wird bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben. Ihm obliegt die Entscheidung von Streitfällen und Protesten. In jedem Falle sind
    Beweismittel durch die Teilnehmer beizubringen.

20. Rechtsweg OBEN

  • Die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges ist in keinem Fall möglich.

21. Schlusswort

  • Über Streitigkeiten, die sich aus dem Wortlaut des Reglementes ergeben, entscheidet die Organistaion
    des MaryStoneTrial.

OBEN