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1. Der
MaryStoneTrial
2. Teilnehmer
3. Fahrer
und Beifahrer
4. Mehrfachstart
5. Zulässige
Fahrzeuge
6. Klasseneinteilung
7. Technische
Bestimmungen
8. Bewertungsrichtlinien
9. Fahrregeln
10.
Verstösse gegen die Regeln
11.
Richtverfahren
12.
Bepunktung in den Sektionen
13.
Sektionen
14.
Streckenabnahme
15.
Punktevergabe
16.
Verantwortlichkeit und Haftverzicht
der Teilnehmer
17.
Proteste
18.
Nenngeld
19.
Schiedsgericht
20.
Rechtsweg
21.
Schlusswort
1. Der
MaryStoneTrial
- Bei
Trials handelt es sich um Geschicklichkeits-prüfungen
für allradgetriebene Fahrzeuge bis 3.5 t Gesamtgewicht
auf einer abgesperrten Strecke. Es dürfen bei diesen
Wettbewerben keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt
werden.
- Trials
sind kurzwegige, geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen
und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit allradgetriebenen
Fahrzeugen.
- Der
Teamleiter/Veranstalter zeigt an, wann das Fahrzeug durch
offensichtliches Unvermögen des Fahrers oder unsportliches
Verhalten des Teams die Sektion zu verlassen hat.
2. Teilnehmer
OBEN
- Voraussetzung
zur Teilnahme ist der Besitz eines gültigen Führerausweises
für das im Wettbewerb gefahrene Fahrzeug.
- Ausländische
Teilnehmer sind inländischen gleichgestellt, daher
an alle Bestimmungen Fahrausweis, Versicherung, Reglement,
etc.) gebunden.
- Jeder
Teilnehmer ist selbst verantwortlich, dass sein Fahrzeug
bis zur Fahrerbesprechung die technische Abnahme bestanden
hat und der Fahrer im Besitze
aller erforderlichen Papiere ist.
3. Fahrer
und Beifahrer
OBEN
- Es
ist während Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer
auf dem Beifahrersitz erlaubt. Das Mindestalter des Beifahrers
ist 12 Jahre (vollendet).
- Während
der Befahrung einer Sektion kann der Beifahrer verschiedene
Bedienungen verrichten, jedoch keine Lenkarbeit. Der Fahrer
und der Beifahrer können sich im Fahrzeug aktiv bewegen,
sie dürfen sich am Fahrzeug abstützen, aber die
Sitzfläche nicht verlassen.
(Kein Geländekontakt)
- Die
Verwendung von mind. 2-Punkt Sicherheitsgurten wird für
Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben. 3-Punkt Systeme dürfen
nicht auf 2-Punkt umfunktioniert
werden.
Die Gurtensysteme müssen korrekt getragen werden.
- Ein
Kopfschutz (Helm nach ECE Norm) ist für alle obligatorisch.
4. Mehrfachstart
OBEN
- Mit
einem Fahrzeug können max. 2 Fahrer starten. Bei Doppelstartern
können beide Personen pro Sektion im selben Fahrzeug
die Funktion, einmal des Fahrers und einmal des Beifahrers
übernehmen. Das Team muss jedoch am selben Lauf immer
dasselbe und auf dem Fahrerblatt namentlich aufgeführt
sein. Das Fahrzeug ist deutlich mit beiden Startnummern
zu kennzeichnen.
Dieses ist vortrittsberechtigt beim 2. Start. Bei der Anmeldung
ist der Doppelstart anzuzeigen.
5. Zulässige
Fahrzeuge
OBEN
- Zugelassen
sind nur Geländewagen mit Allradantrieb. Quad und ATV
sind verboten.
- Zur
Wertung und der Teilnahme sind nur Fahrzeuge startberechtigt,
die durch die Fahrzeugabnahme abgenommen worden sind.
- Das
Fahrzeug muss eingelöst und Haftpflicht versichert
sein. Bei Fahrzeugen mit Händlerschild darf das letzte
Vorführdatum nicht länger als 2 Jahre zurück
liegen.
6. Klasseneinteilung
OBEN
- Fahrzeugwechsel
während der Veranstaltung ist nicht möglich.
7. Technische
Bestimmungen
OBEN
- Verboten
sind Wettbewerbs-, Noppen-, Stoppen-, Traktorreifen und
Ketten. Die Lauffläche der Pneus muss abgedeckt sein.
- Hardtop,
Plane. Reserverad und Reserveradhalterung dürfen entfernt
werden.
-
Jedes Fahrzeug muss eine Auspuffanlage haben, deren Phonzahl
auf 82 dbA begrenzt ist. (Standmessung.)
- Generell
müssen offene Fahrzeuge einen Ueberrollbügel haben,
der an mindestens 4 Punkten abgestützt und von ausreichender
Festigkeit ist.Serienmässige Ueberrollbügel, Windschutzscheiben
und Rahmen dürfen nicht entfernt oder abgeklappt werden.
Ein nachgerüsteter Ueberrollbügel muss an vier
Punkten fest an der Karosserie, oder am Rahmen in ausreichender
Dimension befestigt sein.
- Jede
nicht ausdrücklich erlaubte Änderung ist verboten.
8. Bewertungsrichtlinien
OBEN
- Damit
für die unterschiedlichen Fahrzeuge Chancengleichheit
gwährleistet ist,
wird folgende Einteilung festegelegt:
- Kurze Fahrzeuge (Suzuk, Jeep CJ5 etc.)
- Lange Fahrzeuge (Jeep CJ7, Landcruiser etc.)
- fahrzeuge die nicht in die oben angeführten
kategorien fallen, werden in einer eigenen
wertung geführt.
9. Fahrregeln
OBEN
- Während
der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen
der Veranstaltungsleitung, der Streckenposten und der Berechtigten
zu halten.
Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung
bekanntgegeben werden.
Das Befahren der abgesteckten Sektionen hat in der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung zu erfolgen.
(Start Tafel = Anfang, Ende Tafel = Ende.)
- Türen
etc. dürfen in der Sektion nicht geöffnet werden.
- Die
Torstangen und deren Markierungen dürfen nicht mit
irgendwelchen Hilfsmitteln berührt oder zur Seite gedrückt
werden.
- Das
Begrenzungsband darf mit den Händen berührt oder
unterfahren, jedoch nicht verlassen werden.
- Fremdhilfe
jeder Art ist verboten und stellt einen Verstoss dar.
10.
Verstösse gegen die Regeln
OBEN
- Ein
Regelverstoss wird mit einer Verwarnung geahndet. Das Schiedsgericht
entscheidet über die Schwere des Regelverstosses. Drei
Verwarnungen führen zum Ausschluss vom MaryStoneTrial.
11.
Richtverfahren
OBEN
- Tore
Abstand der Tore:
länge mind. 5 m - breite 2.5 m
Abstand des Bandes:
mind. 2.5 m von der gedachten Fahrlinie zwischen
2 Toren
Stangenhöhe: ca. 1.2 m
Anzahl Tore: max. 10 Tore / Sektion
12.
Bepunktung in den Sektionen
OBEN
- Die
Vergabe von Strafpunkten wird von den Streckenposten vorgenommen.
Unstimmigkeiten in der Bewertung müssen direkt zur
Eintragungszeit im
Beisein der Beteiligten geklärt werden. Spätere
Reklamationen in Form eines Protestes gegen die Bewertung
durch die Streckenposten sind nicht zulässig.
Erläuterung der Punkte-Wertung
- 3
Strafpunkte > Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren liegt vor, wenn das Fahrzeug rückwärts
rollt fährt oder rutscht. Wird das Rückwärtsfahren
unterbrochen und dann wieder fortgesetzt, bedeutet dies
ein zusätzliches Rückwärtsfahren. Fährt
der Fahrer beim
Rückwärtsfahren neben ein bereits durchfahrenes
Tor, darf das Fahrzeug mit der Vorderkante die gedachte
Linie des Tores nicht verlassen. Fährt der Fahrer
beim Vorwärtsfahren neben ein Tor, darf das Fahrzeug
mit der Hinterkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen.
- 8
Strafpunkte > Indikator abwerfen
Jede heruntergefallene Markierung bedeutet, dass die Torstange
berührt wurde.
- 16
Strafpunkte > Torstange um- oder überfahren
Torstangen welche mit mind. 2 Punkten den Boden berühren
werden ebenfalls als überfahren gewertet.
- 50
Strafpunkte > Steckenbleiben
(s. Art. 13.8) und/oder Band zerreissen (Band darf mit den
Händen berührt oder unterfahren, jedoch nicht
verlassen werden) und/oder Begrenzungspfosten
umreissen, umfahren, überfahren und/oder Sektion irregulär
verlassen, sowie Fremdhilfe von aussen und führen zur
Beendigung der Sektion unter Bepunktung aller nicht durchfahrenen
Tore.
- 100
Strafpunkte > Nichtbefahren
(Verweigerung) einer Sektion Die Anzahl der Vorwärtsversuche
zwischen den Toren ist auf 3 begrenzt. Die Sektion gilt
als beendet, wenn das ganze Fahrzeug die Ende Endtafel passiert
hat.
13.
Sektionen
OBEN
- Während
des Fahrbetriebes müssen die Sektionen mit mind. 1
Feuerlöscher, 1 Sack Ölbindemittel und 1 Ölauffangbehälter
ausgerüstet sein.
14.
Streckenabnahme
OBEN
- Die
Organisation muß am Vortag die Strecke abnehmen. Nur
diese Leute haben das Recht, die Strecke abzunehmen und
Änderungen vorzuschlagen oder selbst vorzunehmen, wenn
die Strecke dem Reglement nicht entspricht.
15.
Punktevergabe
OBEN
- Tagessieger
einer Veranstaltung ist der Teilnehmer mit der geringsten
Anzahl von Strafpunkten. Die Anzahl
der Läufe wird jedes Jahr neu festgelegt.
Die Ermittlung der Punkte ergibt sich wie folgt:
Die Ergebnisse aller Teilnehmer werden bestimmt durch die
Anzahl der Strafpunkte in den Sektionen. Diese Anzahl ist
die Grundlage für die Errechnung des Tagessiegers und
der Nächstplazierten.
16.
Verantwortlichkeit und Haftverzicht der Teilnehmer

OBEN
- Jeder
Fahrer und Beifahrer erklärt durch seine Unterschrift
unter seiner Nennung zugleich, dass er persönlich auf
die Geltendmachung von zivilen
Schadenersatzansprüchen aus Schaden und Unfällen
bei und im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber
anderen Fahrern, eigenen und fremden
Beifahrern, Veranstaltern und deren Personal, sowie Behörden
und solchen Personen, die Wege und/oder Gelände zur
Verfügung über Personen- und Sach-versicherungen
sowie Behörden, ferner nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit,z.B. Trunkenheit-sfahrt, verzichtet.
Jugendliche Beifahrer benötigen
die schriftliche Einverständniserklärung ihres
Erziehungsberechtigten und auf dem Nennformular
(bis 18 Jahre).
17.
Proteste
OBEN
- 1
Zum Protest ist nur berechtigt, wer durch einen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Reglements benachteiligt ist.
- Proteste
gegen Streckenpostenentscheidungen sind nicht möglich
(Tatsachenentscheidungen).
Proteste sind nur gegen Teilnehmer und deren Fahrzeuge zulässig,
wenn beim Veranstalter unter Hinterlegung von €. 100.-
in bar der Protest schriftlich und rechtzeitig einreicht
wird.
Rechtzeitig heisst:
Spätestens bei Schliessung der letzten Sektion.
Ein Protest ist unverzüglich bei Feststellung eines
vermeintlichen Verstosses dem Veranstalter mitzuteilen.
Dieser hat die Pflicht, den Protest unverzüglich entgegenzunehmen.
Wird dem Protest stattgegeben, wird die zuvor entrichtete
Gebühr von €. 100.- zurückbezahlt.
18.
Nenngeld
OBEN
- Die
Nennung hat auf dem, von der FSG vorgesehenen Formular zu
erfolgen.
- Das
Nenngeld wird von der FSG festgelegt.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur dann zurückbezahlt,
wenn die Veranstaltung aus Verschulden des Veranstalters
abgesagt werden muss.
19.
Schiedsgericht
OBEN
- Das
Schiedsgericht besteht aus 3 Personen und setzt sich wie
folgt zusammen:
Aus 2 Personen der Organisation und einem teilnehmenden
Fahrer. Die Zusammensetzung
des Schiedsgerichts wird bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben.
Ihm obliegt die Entscheidung von Streitfällen und Protesten.
In jedem Falle sind
Beweismittel durch die Teilnehmer beizubringen.
20.
Rechtsweg
OBEN
- Die
Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges ist in keinem
Fall möglich.
21.
Schlusswort
- Über
Streitigkeiten, die sich aus dem Wortlaut des Reglementes
ergeben, entscheidet die Organistaion
des MaryStoneTrial.
OBEN
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